Ab dem 1. Juli 2022 gilt in Deutschland die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID für alle Verpackungen.  Verpackte Ware darf ab diesem Zeitpunkt in Deutschland nicht mehr vertrieben werden, wenn der Hersteller dieser Pflicht nicht bis dahin nachgekommen ist.

Auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen, die ihre Pflichten vollständig an einen Vorvertreiber delegiert haben, sind betroffen: Sie müssen sich ebenfalls im Verpackungsregister LUCID registrieren. Bei Verstößen besteht ein Vertriebsverbot und es droht ein Bußgeld. Damit alle betroffenen Unternehmen ihren Pflichten rechtzeitig nachkommen können, startet der neue Registrierungsprozess am 5. Mai 2022.

Sie können sich also bereits jetzt bis spätestens 1. Juli 2022 dort registrieren.


An unserer Zusammenarbeit ändert sich dadurch nichts. Gerne lizenzieren wir auch weiterhin Ihre Verpackungen für Sie bei einem der dualen Systeme, wenn Sie uns den Auftrag erteilt haben.


Um Ihnen den Registrierungsvorgang zu erleichtern, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Punkte aufgeführt und erläutert.


All unseren Kunden stehen wir selbstverständlich wie gewohnt mit Rat und Tat zur Seite.

Rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne weiter.