Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zum Verbot von Plastiktüten auf den Weg gebracht. Dieser Gesetzesentwurf muss noch vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, dann tritt es in Kraft. Danach ist eine 6-monatige Übergangsfrist vorgesehen, in der noch Restbestände an Plastiktaschen aufgebraucht werden dürfen.

Was wird verboten?

Verboten werden Plastiktaschen mit einer Folienstärke von 15 - 49 my. Auch sogenannte Bio-Plastiktüten aus nachwachsenden Rohstoffen (z.B. aus Kartoffel- und Maisstärke) werden verboten.

Was darf weiterhin verwendet werden?

Plastiktaschen unter 15 my Folienstärke dürfen weiterhin verwendet werden, sofern diese zur Gewährleistung der erforderlichen Hygiene notwendig sind oder als Erstverpackung für lose Lebensmittel vorgesehen sind.

Plastiktaschen ab 50 my Folienstärke dürfen ebenso weiter verwendet werden, da diese als Mehrwegtaschen gelten.


Mehr Informationen erhalten Sie unter www.bmu.de/faqs/plastiktueten-verbot/